Hausordnung
 
   
 
   
 
   
Entfernungen (in km)
Rijeka 49 Köln 1130
Zagreb 181 Budapest 530
Trieste 126 Ljubljana 149
Roma 792 Geneve 850
Wienna 520 Bratislava 578
Graz 335 Praha 1094
München 553 Warsaw 1194
Berlin 1142 Paris 1375
 
   
200 m
100 m
100 m
200 m
Parking
Grill
Television
Satellite
Klimaanlage
 
   

HAUSORDNUNG IN PRIVATUNTERKÜNFTEN

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie mit der Hausordnung bekanntmachen. Mit der Buchungsbestätigung wird davon augegangen, dass Sie mit der Hausordnung vertraut sind, diese akzeptieren und sich an sie halten werden. Das Nichtbeachten des Reglements kann zu einer Buchungskündigung führen. Ebenso wird der gesamte Buchungsbetrag eingefordert, ohne Rücksicht auf die zwingende, vorzeitige Abreise.

  • Der Aufenthalt im Appartement beginnt um 14 Uhr des ersten Tags des Aufenthalts, und endet um 10 Uhr des letzten Tags. Der letzte Tag des Aufenthalts (der Tag des Abreisens) wird nicht in die Aufenthaltsdauer in unserem Appartement angerechnet.
  • Falls Sie sich dazu entscheiden, Ihren gebuchten Aufenthalt früher abzubrechen, sind Sie verpflichtet den ganzen gebuchten Zeitraum zu bezahlen. Der Preis für die Benutzung des Ferienobjekts für die vereinbarte Zeit wird innerhalb der ersten zwei Tage Ihres Aufenthaltes bezahlt.
  • Bei der Ankunft in der Unterbringung ist der Gast verpflichtet, dem Hausherren seine persönlichen Dokumente (Reisepass, Personalausweis oder Voucher) zu überreichen, damit dieser die Anmeldung durchführen kann, und es muss der Restbetrag für die Unterkunft an des Hausherren bezahlt werden.
  • Der Hausherr steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes für alle Informationen und sonstige Hilfe zur Verfügung.
  • Die Gäste sind verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit, sowie für den Erhalt dieser, in der gemieteten Unterkunft. Der Hausherr ist nicht dazu verpflichtet weder während des Aufenthaltes des Gastes die Unterbringung zu reinigen noch den Müll aus der gemieteten Unterbringung zu entsorgen.
  • Der Hausherr wechselt die Bettwäsche alle 7 Tage.
  • Der Gast muss selber auf seine Wertsachen und anderen Besitz, die er in der Unterkunftseinheit aufbewahrt werden, achten, da der Hausherr für keine Verantwortung eventuelle Diebstähle übernimmt. Wenn Sie die Unterbringung verlassen, schlissen Sie unbedingt Türen und Fenster ab.
  • Der Hausherr hat nicht das Recht während der Abwesenheit des Gastes die gemietete Unterbringungseinheit zu betreten. Eine Ausnahme sind außergewöhnliche Umstände, unter denen es unabdingbar ist, die Unterbringung zu betreten, um das Entstehen von möglichen Schäden und Gefahren zu vermeiden. Der Hausherr ist in so einem Fall verpflichtet den Gast sofort über das Betreten der gemieteten Unterbringungseinheit zu informieren. Falls der Hausherr berechtigte Zweifel hat, dass es in der Unterbringung zu Schäden gekommen ist, ist der Gast verpflichtet dem Hausherren den Zutritt zu ermöglichen, damit dieser die Situation in der Unterbringungseinheit überprüfen kann.
  • Haustiere dürfen nur in die Unterbringungseinheit mitgebracht werden, wenn dies vorher vom Hausherren und der Agentur erlaubt worden ist. Das Mitbringen von Haustieren ohne vorherige Ankündigung bei der Reservation ist nicht erlaubt, und der Hausherr und die Agentur haben das Recht die Unterbringungsmöglichkeit zu kündigen. Der Gast ist verpflichtet auf seine Haustiere aufzupassen, so dass diese nicht auf den Möbeln herumspringen oder einen Schaden verursachen. Des Weiteren muss der Gast im Appartement, Hof, im Haus, in der unmittelbaren Umgebung und am Strand die Fäkalien des Haustieres sofort entsorgen. Wenn von vorneherein abgesprochen war, dass die Haustiere draußen gehalten werden, ist es strengstens verboten, das Haustier in der gemieteten Unterbringung zu halten.
  • Ohne vorherige Erlaubnis des Hausherren ist es nicht gestattet folgende Gegenstände in die gemietete Unterkunft mitzunehmen: Waffen, leicht entflammbare Stoffe und Explosivstoffe, Stoffe mit starkem oder unangenehmen Geruch sowie Küchengeräte jeglicher Art (Kochplatte u.ä.) oder andere elektrische Geräte (Ventilator u.ä.)
  • Wir bitten Sie, die gemietete Unterkunftseinheit, das Mobiliar, sowie die Ausstattung im Inneren und Äußeren des Hauses mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist nicht gestattet, das Mobiliar innerhalb der Räume zu verschieben, sowie die Innenausstattung von einer Unterbringungseinheit zur anderen Unterbringungseinheit, aus dem Haus oder an den Strand zu transportieren (Stühle aus der Küche auf die Terrasse, Geschirr zur Vorbereitung und Konsumation von Lebensmitteln von der einen zur anderen Unterbringungseinheit zu bringen, Handtücher und Decken aus dem Appartement an den Strand, vom u. ä.).
  • Die Nutzung von Ausstattung und Geräten, die kein Teil des Angebotes der Unterbringungseinheit sind (Grill,,…), können nur mit Erlaubnis des Hausherren genutzt werden.
  • Beim Verlassen der Unterbringungseinheit müssen Sie folgende Dinge beachten: Sonnenschirme schließen, alle Lichter ausschalten, alle elektrischen Geräte ausschalten, alle Gasinstallationen und Wasserhähne schließen. Insbesondere achten Sie darauf, dass die Klimaanlage nicht läuft, wenn Sie sich nicht in der Unterbringungseinheit befinden, oder Sie sie benutzen wenn Fenster oder Türen offen sind. Es ist verboten Lebensmittel und Getränke unter Fließend Wasser zu kühlen. Ebenfalls ist es verboten Müll in der Toilette, im Waschbecken oder anderen nicht dafür vorgesehenen Orten zu entsorgen, dies gilt auch für den Hof und für die unmittelbare Umgebung des Hauses.
  • Es ist strengstens verboten Personen bzw. Personen, die nicht reserviert haben, in die Unterbringungseinheit selbst oder auf das Grundstück des Objektes, einzuladen. Sollten Personen, die nicht registriert oder während der Reservation angemeldet worden sind, aufgefunden werden, hat der Hausherr und die Agentur das Recht allen Gästen die Unterkunft zu kündigen. Gäste aus anderen Unterbringungseinheiten in dem Haus oder aus anderen Häusern, die nicht im Besitz des Hausherren sind, dürfen ohne Erlaubnis des Hausherren sich nicht in den Unterkunftseinheiten aufhalten.
  • Bei fahrlässigen oder unabsichtlichen Schäden durch den Gast muss dieser dem Hausherren den Schaden vollständig begleichen.
  • Am Abreisetag muss die Unterkunftseinheit vor 10:00 Uhr verlassen werden, damit diese gereinigt und für den nächsten Gast vorbereitet werden kann, da dieser das Recht hat ab 14:00 Uhr die Unterkunftseinheit in Empfang zu nehmen. Sie sind verpflichtet die gemieteten Objekte in dem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie sie am Tage Ihrer Ankunft vorgefunden haben – ordentlich und unversehrt.
  • Ab 23.00 bis 8.00 Uhr ist die Nachtruhezeit, von 15.00 bis 17.00 Uhr ist Mittagsruhe. Daher bitten wir Sie während dieser Zeit die anderen Gäste und den Hausherren nicht zu stören.
  • Gästen, die sich nicht an die Hausordnung halten und die Hausruhe stören, kann die Unterkunft gekündigt werden. Kündigt der Hausherr oder die Agentur dem Gast die Unterbringung, weil der Gast sich nicht an die Hausordnung gehalten hat, wird dem Gast der eingezahlte Betrag ohne Berücksichtigung auf den verkürzten Aufenthalt nicht erstattet.
  • Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Beginn der Nutzung der Unterbringungseinheit dem Gast die Hausordnung bekannt ist und die hier aufgeführten Pflichten und Bedingungen akzeptiert.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!


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